Thüringens Verfassungsschutz ist in einer schlechten Verfassung

29.09.2018 Als Rot-Rot-Grün im Jahr 2014 die Thüringer Landesregierung übernahm, war die Landes-Verfassungsschutzbehörde reif für die Auflösung. Denn sie stand im Zentrum des Staatsversagens rund um die Rechtsterroristen des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU).

Rot-Rot-Grün hielt jedoch an jenem „Verfassungsschutz“ fest, der die Verfassung bislang mehr gefährdet als geschützt hatte. Immerhin: Die V-Leute – also vom Staat bezahlte Neonazis – sollten weitgehend abgeschaltet werden. Und mit Stephan J. Kramer wurde jemand Chef der Behörde, der nachrichtendienstlich nicht vorbelastet, sondern ehemaliger Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland war.

Kramer wollte neue Wege gehen. Es hatte den Anschein, als könnte hier ein Verfassungsschutz entstehen, der seinem Namen gerecht wird.

Mein Angebot an den Chef-Verfassungsschützer

Schon einige Zeit vorher hatte ich mir Gedanken gemacht, wie ein wirkungsvoller Verfassungsschutz aussehen könnte – ein Verfassungsschutz, der nicht auf V-Leute setzt. Daraus ist eine Konzeption entstanden, die den Titel „Thüringer Modell zur Extremismus-Beobachtung durch Staats- und Verfassungsschutz“ trägt. Ich habe deshalb am 27. Januar 2016 den Landes-Verfassungsschutz angeschrieben und Herrn Kramer angeboten, ihm dieses Dokument zur Ansicht zukommen zu lassen – aber nur ihm persönlich! Und nicht der Behörde, der ich mit allergrößtem Misstrauen gegenüberstand.

Acht Tage später – am 4. Februar 2016 – las ich auf „Spiegel-Online“, dass Verfassungsschutz-Chef Kramer das Informationsdefizit beklage, das durch das Abschalten von V-Leuten entstanden sei. Er sagte: „Jedenfalls ist unsere Informationslage im Bereich Rechtsextremismus nach der Abschaltung unserer Zuträger derzeit suboptimal.“ Das wunderte mich. Als ob die Informationslage mit V-Leuten gut wäre …

Ich fragte daraufhin bei der Verfassungsschutzbehörde nach, ob meine Mail den neuen Leiter überhaupt erreicht hat. Das wurde mir von der Pressestelle bestätigt: „Ihre E-Mail vom Januar hat Herrn Kramer erreicht.“ Eine weitere E-Mail habe ich vom Thüringer Verfassungsschutz nicht erhalten – meine Konzeption blieb folglich in der Schublade.

Undercover bei den „Hammerskins“

Ein gutes halbes Jahr später habe ich eine Stichprobe gemacht, um ein aktuelles Bild zu bekommen, was in der Thüringer Neonazi-Musikszene los ist – also der Subkultur, in der Rechtsextremisten ihren Nachwuchs rekrutieren. Ich fuhr zum „Joe-Rowan-Memorial“ der „Hammerskins“ nach Kirchheim. Dort war eine der menschenverachtendsten Rechtsrock-Bands angekündigt: „D.S.T.“ – das steht für „Deutsch Stolz Treue“. Ein Text-Beispiel: „Schande, Schande, Rassenschande, fremdes Blut in unserm Lande. Deutsche Frau halt dein Blute rein, denn Mischlingskinder sollen nicht sein. Deutsche Frau halt dein Blute rein, denn Bastarde dürfen nicht sein!“

Doch „D.S.T.“ trat nicht auf – dafür die ebenfalls berüchtigte Band „Kraftschlag“. Sie spielte in Kirchheim: „Auf jeder Demo war sie stets dabei für Toleranz und Menschlichkeit, gegen Rassismus und Neo-Nazis und gegen Ausländerfeindlichkeit. Dort traf sie ihren Ali und sie wurden gleich ein Paar. Er schleppte sie in die Moschee, nun durfte er bleiben, alles klar. Sie ist ne Ausländerhure, ohne Moral übt sie Volksverrat. Sie ist ne Ausländerhure, (Rassenvermischung) tötet unseren Staat.“ Das Wort „Rassenvermischung“ ließ Sänger Jens Arpe bewusst aus. Er erklärte vorab: „Wenn ich irgendwelche Worte auslassen sollte, dann liegt das an meinem hohen Alter und an meiner Vergesslichkeit.“

Für die Reinheit der Rasse zu den Waffen greifen?

Auch im Lied „Trotz Verbot nicht tot“ sang Arpe eine Passage nicht – sie ist im folgenden Text-Auszug wiederum in Klammern gesetzt: „Für die Reinheit unserer Rasse sind wir bereit (zu den Waffen zu greifen), es kommt unsere Zeit. Für Deutschland und Europa, so soll es diesmal sein, für die Wiedergeburt des Guten, stolz, weiß und rein.“

Was Arpe dabei nicht berücksichtigt hat: Die Mannheimer Band „Bosheit“ ist vor etlichen Jahren verurteilt worden, weil sie die Melodie des „Blut“-Liedes gespielt hat. Das Publikum kann die Texte solcher Songs nämlich auswendig. Ein Gesangsverzicht seitens der Band schützt folglich nicht vor Strafverfolgung.

Das Auslassen einzelner Text-Fragmente hätte Arpe also juristisch eher nicht gerettet. Aber an diesem Abend hätte er ohnehin keine Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen. Denn er trat im rot-rot-grün regierten Thüringen auf, wo Neonazis nach Herzenslust und vor allem ungestraft Abhitlern können. So lange die Zivilgesellschaft nichts davon erfährt und folglich kein politischer Druck entsteht, bleiben die Sicherheitsbehörden untätig.

Das kann verschiedene Gründe haben: Die zuständigen Polizeiführungen versagen oder die zuständigen Staatsschützer versagen oder die Polizei ist personell unzureichend ausgestattet oder die Polizei-Ausbildung ist mangelhaft oder das Innenministerium setzt die sicherheitspolitischen Prioritäten anders – oder eine Kombination aus diesen Faktoren.

Die Strafverfolgung ist jedenfalls ureigenste Aufgabe der Polizei. Aber Verfassungsschutzbehörden, die als Frühwarnsystem fungieren sollen und wollen, können natürlich einiges dazu beitragen: Indem sie die Polizei zum Beispiel auf konspirative Neonazi-Konzerte hinweisen oder auch auf konkrete Straftaten.

Die Linksregierung lässt Neonazis rechts liegen

Doch unter Rot-Rot-Grün ist die Verfolgung rechtsextremistischer Straftaten keine Selbstverständlichkeit – genauso wenig wie eine schonungslose NSU-Aufklärung. Verfassungsschutz und Polizei können den entsprechenden Untersuchungsausschuss des Landtags wieder erfolgreich behindern, seit das Innenministerium in SPD-Hand ist. Nachrichten über vorenthaltende Ermittlungsakten und mangelhafte Aussagegenehmigungen von Behörden-Zeugen lassen keinen Zweifel daran, dass sich die Thüringer Sicherheitsbehörden wieder hochgradig dreist trauen, die parlamentarische NSU-Aufklärung nach dem Vorbild des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu torpedieren. Was unter den SPD-Innenministern Holger Poppenhäger und Georg Maier diesbezüglich in der laufenden Wahlperiode geschah und geschieht, hätte ihr CDU-Vorgänger Jörg Geibert politisch nicht überlebt – weil Rot-Rot-Grün im damaligen NSU-Untersuchungsausschuss und im Landtag entsprechend Sturm gelaufen wäre.

Eine schonungslose NSU-Aufklärung ist wohlgemerkt über den Rechtsextremismus-Bereich hinaus eine sicherheitspolitische Notwendigkeit! Wäre das Versagen der Sicherheitsbehörden schonungslos aufgeklärt und wären die Defizite konsequent beseitigt worden, dann würden die elf Menschen womöglich noch leben, die beim Terroranschlag des Islamisten Anis Amri am 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt umgekommen sind. Wie auch im Falle des NSU haben die Sicherheitsbehörden offenbar – soviel scheint inzwischen aufgeklärt zu sein – über alle Informationen verfügt, um den Täter rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Doch Auswertung, Analyse und Informationsaustausch waren defizitär. Egal, um welche terroristische Bedrohung es geht – es sind immer dieselben Sicherheits- oder Unsicherheitsbehörden, die uns schützen sollen beziehungsweise müssten.

Aufstand der anständigen Abgeordneten

Wo bleibt also der Aufstand der anständigen Abgeordneten im Thüringer Landtag? Es sieht so aus, als seien die humanistischen, demokratischen und rechtsstaatlichen Werte in der Partei- und Machtpolitik in einem derartigen Ausmaß verlorengegangen, dass sich nicht einmal mehr in einer rot-rot-grünen Koalition eine Mehrheit findet, welche die Anwendung des Strafrechts gegen Neonazis und eine schonungslose Aufklärung des Staatsversagens rund um den NSU durchsetzen würde.

So verwundert es nicht, dass der Thüringer Verfassungsschutz erst vor wenigen Tagen auf die Idee gekommen ist, mal zu prüfen, ob der AfD-Landesverband des Rechtsextremisten Björn Höcke rechtsextremistisch und damit ein Beobachtungsfall sein könnte. Der Verfassungsschutz hat also nicht einmal – zu spät – entschieden, die Thüringer AfD beobachten zu lassen … Er hat sie jetzt erst zum „Prüffall“ erklärt!

Auch wenn der rot-rot-grünen Landesregierung die (ehemaligen?) politischen Grundüberzeugungen ihrer Parteien abhandengekommen sind – sie könnte wenigstens mal eine Transparenzoffensive starten und dem landeseigenen Nachrichtendienst den irreführenden Namen „Verfassungsschutz“ aberkennen. Denn diese verbale Tarnung ist den „Schlapphüten“ dermaßen schlecht gelungen, dass auf sie getrost verzichtet werden kann.

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